Die Kanzlei des Rechtsanwalts Runggaldier bietet ihren Mandanten jede Art von gerichtlichem und außergerichtlichem Beistand, um das Verfahren abzuschließen und eine Vereinbarung mit der Gegenpartie zu treffen. Bei nicht möglicher Vereinbarung, oder sofern Beweise einer Verletzung der ehelichen Pflichten, wie Untreue oder mangelnde elterliche Fürsorge, bestehen, kann die gerichtliche Trennung auch nur von einem der Ehepartner beantragt werden. Wenn aus der betreffenden Ehe Kinder hervorgegangen sind, leitet der Rechtsanwalt sämtliche Verfahren zum Schutz ihrer Sicherheit sowie zum Erhalt des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts ein.
Durch die Kontaktaufnahme zum Anwalt können Sie auf einen Fachkenner des Gerichtsstands zählen, der in der Lage ist, Ihr Verfahren auf bestmöglichste Weise abzuschließen. Die Vereinbarung zwischen den Parteien muss die vollkommene Übereinkunft über folgende Punkte vorsehen:
Beide Ehepartner müssen bei der ersten Anhörung vor dem Richter erscheinen, der eine Versöhnung zu erzielen versucht. Nach Beurteilung der Vereinbarungen und nachdem der Richter festgelegt hat, dass sich diese nicht negativ auf die Nachkommen auswirken, bestätigt er die Trennung, die nach drei Jahren in eine Scheidung umgewandelt werden kann.