Italienisch - Deutsch

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Die internationale Anwaltskanzlei Avv. Runggaldier Giovanni Andreas bietet Rechtsberatung in internationalen Erbschaftsangelegenheiten: Erbschaftsannahme und -verzicht, Abfassung von Testamenten, Nachfolgeplanung, Schenkungen, Überprüfung von Rechtsansprüchen, Abwicklung von Erbschaften und Erbschaftsstreitigkeiten.

Die Kanzlei befasst sich auch mit internationalen Erbfällen, der Anwendung des italienischen und deutschen, schweizerischen und österreichischen Erbrechts gemäß der europäischen Verordnung Nr. 650/2012 zum Erbrecht und anderen internationalen Abkommen. Neben dem deutschen Erbrecht befasst sich die Kanzlei Runggaldier auch mit dem Erbrecht der spanisch- und portugiesischsprachigen Länder.

Tätigkeitsbereiche und Fachkenntnisse:


  • Internationale Erbfolge;
  • Erbscheine;
  • Notarielle Vollmachten für den Immobilienerwerb und -verkauf;
  • Annahme und Verzicht auf das Erbe;
  • Immobilien und Schenkungen von beweglichen Gütern;
  • Abfassung von Testamenten

Immobilienrecht:


  • Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien;
  • Notarielle Vollmacht für den Kauf oder Verkauf von Immobilien in Italien;
  • Beratung und Ausarbeitung von Vorverträgen

Spezialisierte Beratung zum italienischen und deutschen Recht:


  • Beratung im Zivil-, Familien- und Handelsrecht;
  • Rechtsgutachten zum vergleichenden Recht;
  • Beglaubigte und vereidigte Übersetzungen von Rechtsdokumenten;
  • Rechtshilfe bei internationalen Adoptionen;
  • Rechtsbeistand bei Trennungen und Scheidungen;
  • Entschädigung für Schäden;
  • Einziehung von Handelsforderungen
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