Die internationale Anwaltskanzlei Avv. Runggaldier Giovanni Andreas bietet Rechtsberatung in internationalen Erbschaftsangelegenheiten: Erbschaftsannahme und -verzicht, Abfassung von Testamenten, Nachfolgeplanung, Schenkungen, Überprüfung von Rechtsansprüchen, Abwicklung von Erbschaften und Erbschaftsstreitigkeiten.
Die Kanzlei befasst sich auch mit internationalen Erbfällen, der Anwendung des italienischen und deutschen, schweizerischen und österreichischen
Erbrechts gemäß der europäischen Verordnung Nr. 650/2012 zum Erbrecht und anderen internationalen Abkommen. Neben dem deutschen Erbrecht befasst sich die Kanzlei Runggaldier auch mit dem Erbrecht der spanisch- und portugiesischsprachigen Länder.